AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Tania und Flurin Lehner - im Folgenden auch «Vermieter»

Ruzön 266, CH-7530 Zernez

Tel.: +41 76 538 33 53

Mail: soglio@lehner-zernez.ch

Mietobjekt Casa Barbun Sott-Pare 37 CH-7610 Soglio


1. Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungen der Ferienwohnungen erfolgen über das Buchungsprogramm auf der Website. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Abschluss des Buchungsprozesses und Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter Zahlung rechtskräftig. Der Mieter, bzw. die Mieterin erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Vermieter einverstanden.

2. Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung und Restzahlung resp. der Gesamtbetrag sind innerhalb der in der Buchungsbestätigung E-Mail angegeben Zahlungsfristen auf das Konto der Vermieter zu überweisen. Trifft eine Zahlung nicht bis zum vereinbarten Termin bei den Vermieter ein, so können diese, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

3. Nebenkosten

Im Mietpreis inbegriffen sind Kurtaxen, Strom und Heizung. Die Endreinigung ist in Mietpreis nicht inbegriffen und zusätzlich zu bezahlen.

4. An-/Abreise

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr oder nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt über ein Schlüsseltresor. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr oder nach Absprache zu räumen. Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter, bzw. die Mieterin ersatzpflichtig.

5. Annullierung

Der Mieter, bzw. die Mieterin kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten: Bis 56 Tage (8 Wochen) vor Anreise: CHF 100.– Bearbeitungsgebühr; 55 bis 14 Tage vor Anreise: Rückzahlung von 50 % des Gesamtpreises; 13 bis 0 Tage vor Anreise: Rückzahlung von 20 % des Gesamtpreises. Ersatzmieter: Der Mieter, bzw. die Mieterin hat das Recht, Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser, bzw. diese muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter. Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.

6. Höhere Gewalt usw.

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, sind die Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter, bzw. der Mieterin ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

7. Aufenthalt

7.1 Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung den Vermietern mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt von CHF 19.00 pro Nacht zu zahlen. Die Wohnung darf maximal von 4 Personen genutzt werden. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

7.2 Haustiere sind in der Ferienwohnung nicht erlaubt.

7.3 Rauchen ist in der Wohnung nicht erlaubt.

7.4 Bei Verstössen gegen die AGBs oder die Hausordnung sind die Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

8. Sachzustand

Die Ferienwohnung wird von den Vermietern in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, sind die Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter, bzw. die Mieterin haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behalten sich die Vermieter das Recht vor, die Schliessanlage auszutauschen und dem Mieter, bzw. der Mieterin die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Vermieter erlaubt. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens kann der Vertrag fristlos durch die Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter, bzw.  der Mieterin bleiben in diesem Fall bei den Vermietern.

9. Haftung

Die Vermieter stehen für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrags ein. Bei andern als Personenschaden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters, der Mieterin oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höhere Gewalt oder Ereignisse, welche die Vermieter, Vermittler oder andere von den Vermietern beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter, bzw. die Mieterin haftet für alle Schaden, die durch ihn, ihr oder Mitbenutzer verursacht werden.

10. WLAN-Nutzung

10.1 Die Vermieter unterhalten in ihrem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Mieter, bzw. die Mieterin bei Anreise von den Vermietern. Sie gestatten dem Mieter, bzw. der Mieterin für die Dauer seines/ ihres Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.

10.2 Sollten die Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs durch den Mieter, bzw. die Mieterin erlangen, werden sie die Mitnutzung des Mieters, bzw. der Mieterin umgehend ausschliessen und die Behörden über den Missbrauch informieren.

10.3 Die Vermieter haften dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Die Vermieter sind berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters, bzw, der Mieterin jederzeit einzuschränken.

10.4 Die Vermieter übernehmen keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter, bzw. die Mieterin hat eigenständig für die Sicherheit seiner/ ihrer Daten zu sorgen.

10.5 Werden durch den Mieter, bzw. der Mieterin über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er oder sie hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.

11. Schriftform

Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen werden nicht getroffen.

12. Anwendbares Recht

Soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationsrechts (Art. 253ff. OR).

13. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort der gemieteten Sache Gerichtsstand.


Zernez, den 13.01.2024